Bundesfinanzministerium schafft Einkommensteuerpflicht für Photovoltaikanlagen ab
Bundesfinanz-Ministerium schafft Einkommen-Steuerpflicht für Photovoltaik-Anlagen ab
Diese Schlagzeile ist Musik in den Ohren der SONNENSTROM-Nutzer! Keine Einkommensteuer mehr auf die Gewinne aus dem Stromverkauf. Zu schön, um wahr zu sein?
Nein, es ist offiziell: Besitzer einer PV-Anlage mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt können sich auf Antrag von der Einkommensteuer befreien lassen. Ganz formlos, unbürokratisch und ohne Diskussion. Dann brauchen sie künftig keine Einnahme-Überschuss-Rechnung mehr für Ihre PV-Anlage abgeben. Somit sind Einnahmen aus dem Stromverkauf – Stichwort Einspeisevergütung EEG – komplett steuerfrei. Das gilt sogar rückwirkend, solange das Steuerjahr noch nicht abgeschlossen ist. Schnelles Handeln kann sich also lohnen! Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, die Bürokratie im Bereich erneuerbare Energien und speziell für die Photovoltaik zu reduzieren.
Neben der 10 kW Grenze ist zu berücksichtigen, dass es sich um Anlagen handeln muss, die auf Ein- oder Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen oder Gartenhäuschen) installiert sind und die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Das Angebot gilt für alle Anlagen, die seit dem 1. Januar 2004 in Betrieb gegangen sind. Was aber ist mit denen, die ganz bewusst die Steuererklärung abgeben wollen, um Geld durch Abschreibungen zu zurückzubekommen?
Bei dem neuen Modell zum Steuern-Sparen handelt es sich ausdrücklich um ein Wahlrecht. Wenn Sie für Ihre Anlage das umsatzsteuerpflichtige Modell wählen, sind die Abgabe der Umsatzsteuererklärung sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen wie gehabt verpflichtend. Zusätzlich werden in den ersten zwei Jahren vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen fällig. Dieses Vorgehen kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn Sie Kosten abschreiben möchten – insbesondere z. B. die Anschaffungskosten Ihrer Anlage. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, nach fünf Jahren in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln. Wenn Sie sich nicht sicher sind, macht es Sinn, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Die Steuererklärung ist zwar kein Hexenwerk, muss aber unbedingt sorgfältig und korrekt ausgeführt werden, um Steuervorteile exakt zu kalkulieren und das bestmögliche Modell zu wählen.
Für einige mag die „Horrorvorstellung Steuer“ ein Grund gewesen sein, bei der Anschaffung ihrer PV-Anlage zu zögern. So sind um das Thema PV und Finanzamt auch zwischen unseren Followern auf Facebook hitzige Diskussionen entbrannt. Leider wird selbst von Fachleuten auf dieses Thema zu wenig eingegangen. Denn am schnellsten verkauft es sich doch, wenn man die unangenehmen Punkte – zum Beispiel Steuern – einfach weglässt. Doch unser Anspruch, der Anspruch der PVT-Strom und Wärme GmbH ist es, Sie bestmöglich zu beraten, damit Sie keine unliebsamen Überraschungen erleben.
Und natürlich haben wir die Fragen und Wünsche unserer Kunden und Follower berücksichtigt – und prompt gehandelt. ???? Ein Anruf beim Bundesfinanzministerium…
Naja, so einfach ist es dann doch nicht. Jedoch das Ergebnis bleibt: Die Steuer geht.
Worauf warten Sie also?
PVT-Strom und Wärme GmbH