PV-Anlage jetzt einkommensteuerfrei!
Vielleicht haben Sie es schon mitbekommen:
Das Bundesministerium für Finanzen hat mit seinem Schreiben vom 2. Juni 2021 klar gemacht, dass kleine Photovoltaikanlagen (bis 10 kWp Leistung)
von der Einkommensteuer befreit werden können. Für alle, die eine entsprechende Photovoltaikanlage planen oder bereits besitzen, ist dies eine gute Nachricht. Denn mal ehrlich: Die meisten von uns können sich Schöneres vorstellen, als das Anfertigen der Steuererklärung und die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt.
Doch jede neue Regelung wirft Fragen auf. Auf den folgenden Seiten beantworten wir hoffentlich die wichtigsten davon und helfen Ihnen damit, das Beste aus Ihrer Anlage herauszuholen! Dies ist keine Steuerberatung. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr.
Sie interessieren sich für das Thema Wallboxen, Photovoltaikanlagen, PVT & Hybridanlagen, E-Speicher oder allgemein alternative Energiekonzepte?
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Ihr Team der PVT-Strom und Wärme GmbH
Inhaltsverzeichnis:
1. Was hat das Bundesfinanzministerium beschlossen?
2. Welche Voraussetzungen muss die PV-Anlage erfüllen?
3. Wie komme ich an die Steuerbefreiung?
4. Kann ich die Kosten für meine Anlage trotzdem abschreiben?
5. Was passiert, wenn… ?
6. Fazit